DANIEL NIßLE
Ihr Fachanwalt für Strafrecht im Allgäu

Strafverteidigung 

 

Grundsätzlich ist niemand davor geschützt, plötzlich einem Strafverfahren ausgesetzt zu sein. Bereits belastende Angaben einer beliebigen Person – selbst wenn sich diese letztlich als unwahr erweisen sollten – können genügen, um zum/zur Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren zu werden. Es erklärt sich von selbst, dass dies nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen eine extrem belastende Situation darstellt.

Um sich gegen staatliche Maßnahmen wehren zu können, steht Ihnen eine Vielzahl von Rechten zu, die Sie als Laie im Zweifel nicht kennen, jedoch unbedingt in Anspruch nehmen sollten. Aus diesem Grund empfiehlt sich die frühzeitige Konsultierung eines Fachanwaltes für Strafrecht, der Ihnen genau diese Rechte und deren zielführenden Gebrauch erläutern kann. Oberstes Gebot wird dabei regelmäßig sein, zunächst keinerlei Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen, bevor nicht Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden konnte.

Da meines Erachtens ein von gegenseitigem Vertrauen geprägtes Verhältnis zwischen Mandant/in und Verteidiger die Voraussetzung für eine effektive Verteidigung ist, biete ich zunächst ein kostenfreies erstes Kontaktgespräch an. Nach diesem Gespräch können Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, falls Sie dies wünschen.

Als Ihr Verteidiger begleite ich Sie und Ihre Familie dann engagiert, kompetent und zuverlässig durch das Strafverfahren, wobei das für Sie bestmögliche Ergebnis stets im Fokus steht.

Zögern Sie in dringenden Fällen wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung nicht, meine Notrufnummer anzurufen.