DANIEL NIßLE
Ihr Fachanwalt für Strafrecht im Allgäu

Zivil- und Ordnungswidrigkeitenrecht


Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit mag sich zwar auf das Rechtsgebiet des Straf- und Strafprozessrechts konzentrieren, dennoch bin ich selbstverständlich umfassend juristisch ausgebildet. So habe ich von Beginn an stets Mandanten/innen in zivilrechtlichen Fragestellungen und solchen des Ordnungswidrigkeitenrechts beraten und in daraus regelmäßig erwachsenden Rechtstreits vertreten. 

Erfolgreiche zivilrechtliche Verfahren konnte ich insbesondere in Form der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie in den Bereichen des Verkehrs- und Mietrechts führen. 

Ebenso habe ich eine Vielzahl von Bußgeldverfahren, hier insbesondere wegen Verstößen im Straßenverkehr, erfolgreich bestritten. 

Indes bin ich der Ansicht, dass bestmögliche anwaltliche Arbeit ein gewisses Maß an Spezialisierung voraussetzt und nur durch ständige Fort- und Weiterbildung ein stets aktueller und qualifizierter Standard gewährleistet werden kann. Daher habe ich mich bewusst dagegen entschieden, sämtliche Rechtsgebiete zu bedienen. Ebenso ist es für mich allerdings keine Option, eine/n Ratsuchende/n ohne jeden Lösungsansatz abzuweisen. So verfüge ich über ein weit verzweigtes Netzwerk an Kollegen und Kolleginnen mit den unterschiedlichsten Spezialisierungen und kann Ihnen in dem Fall, dass ich nicht persönlich tätig werden kann, jederzeit eine/n kompetente/n Kollegen/in empfehlen. 

Welcher rechtlichen Problematik auch immer Sie sich also ausgesetzt sehen - nehmen Sie gerne Kontakt auf, wir finden eine Lösung.