DANIEL NIßLE
Ihr Fachanwalt für Strafrecht im Allgäu

Über mich


Ich wurde in Bayern geboren und absolvierte dort mein Abitur. Nach dem Zivildienst nahm ich an der Universität Regensburg das Studium der Rechtswissenschaften auf, wobei ich den Schwerpunktbereich Strafrecht wählte, und schloss dieses im Jahr 2010 mit dem Ersten Staatsexamen ab. 

Trotz meines bereits damals bestehenden Interesses für das Strafrecht und dessen praktische Anwendung war mir klar, dass ein nahtloser Übergang ins Referendariat und sodann in eine Berufstätigkeit als Jurist für mich keine Option wäre. Zuvor wollte ich noch andere Lebensentwürfe kennen lernen als eine akademische Laufbahn und Erfahrungen außerhalb meiner bisherigen Komfortzone sammeln. So entschied ich mich zunächst für eine hauptberufliche Tätigkeit als Musiker. In den folgenden vier Jahren war ich mit meiner Band auf internationalen Tourneen unterwegs und lernte die unterschiedlichsten Orte und Menschen kennen. Bis heute bin ich froh, diese Entscheidung getroffen zu haben. 

Als ich dann im Jahr 2014 mein Referendariat am Kammergericht in Berlin begann, kam dies zwar anfänglich einem Kulturschock gleich, jedoch merkte ich schnell, dass mein Interesse am Strafrecht nach wie vor Bestand hatte. Ich absolvierte Stationen beim Polizeipräsidenten in Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin, und schließlich den renommierten Berliner Strafverteidigern der Kanzlei Kock & StübingNachdem ich mein Zweites Staatsexamen im Jahr 2016 mit Prädikat ablegen konnte, spielte ich mit dem Gedanken, in den Staatsdienst zu gehen. Als ich jedoch die Gelegenheit erhielt, in Bürogemeinschaft mit den Kollegen Kock und Stübing als selbstständiger Rechtsanwalt arbeiten zu können, nahm ich diese wahr. Aufgrund der Bürokonstellation war es mir möglich, in verhältnismäßig kurzer Zeit eine Vielzahl von Straf- und Zivilverfahren zu bearbeiten und schnell Erfahrung zu sammeln. 

In den folgenden vier Jahren bestritt ich als Strafverteidiger Hunderte von Verfahren, wobei hierzu solche vor dem Strafrichter, dem (erweiterten) Schöffengericht, der Großen Strafkammer, dem Schwurgericht, der Wirtschaftskammer, der Berufungskammer wie auch dem Oberlandesgericht (in Berlin Kammergericht) zählten und natürlich solche, die mit einer Einstellung schon im Ermittlungsverfahren endeten. Zudem vertrat ich Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wobei es sich hierbei insbesondere um solche auf dem Gebiet des Verkehrsrechts sowie die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen handelte, sowie in Bußgeldverfahren, hier insbesondere wegen Verstößen im Straßenverkehr. 

Aus familiären Gründen entschied ich mich schließlich im Herbst des Jahres 2020 für einen Umzug zurück nach Bayern. Dort befindet sich meine Kanzlei nun in Bad Wörishofen, wo ich in Bürogemeinschaft mit Bettina Feix, Fachanwältin für Migrationsrecht, tätig bin. 

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts bin ich seit dem Jahr 2021 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.